Smart City – die Datenproblematik
Das Zusammenleben in einer Großstadt wie München ist nur sehr schwer durch formale Begriffe, wie Einwohner, Arbeitsplätze zu beschreiben, noch schwieriger zu quantifizieren, folglich kaum durch Digitalisierung „in Griff“ zu bekommen.
- Niemand kennt die genaue Zahl der Bewohner einer Stadt. Als Einwohner gelten nur die amtlich gemeldeten Personen. Dabei gehen wir immer vom melderechtlichen Idealtypus eines Einwohners mit einer eindeutigen Identität, gemeldet an einem festen Wohnstandort mit einer genauen Adresse, einschließlich Stockwerksbezeichnung. Da sich davon viele unter der neuen Adresse zwar an-, aber an der alten nicht abmelden, muß die Einwohnerstatistik ständig durch den Datenaustausch zwischen den Meldeämtern korrigiert werden. Was bleibt, ist aber eine große Zahl von Bewohnern, wie Handwerker und Studenten, aber auch Personen nichtdeutscher Nationalität, die anderen Orts oder überhaupt nirgends angemeldet sind. Vermutlich wird nach der nächsten Volkszählung die offizielle Einwohnerzahl in München wieder um ca. 100.000 sinken. Deshalb aus der Einwohnerstatistik den Wohnungs-und Infrastrukturbedarf abzuleiten ist, wenn man nicht ideologisch vorgeht, ein schwieriges Unterfangen.
- Man würde denken, da jedes Grundstück vermessen und mit Eigentümer und Nutzung im Grundbuch eingetragen ist, bestünde ein genauer Überblick über den Bestand an Wohnungen, Büros, Gewerbeflächen und Infrastrukturkapazitäten. Auch das ist nicht der Fall, denn erst ab einem verwaltungsrechtlich relevanten Tatbestand, z.B. einem Eigentümerwechsel, werden Änderungen an der Bestandsnutzung amtlich registriert.
- Unsere seit dem Absolutismus geltende kameralistische Haushaltsführung des Staates und der Kommunen zwingt die Verwaltung, die Haushaltsmittel nicht nach Effizienz, sondern nach Bedarf auszugeben. Aus den vorgenannten Gründen besteht eigentlich immer ein Nachholbedarf. Zudem werden die Infrastrukturkapazitäten stets nach normierten Bedarfsgrößen (Straßen-, Schultypen, etc.) ausgelegt, die der sich ständig verändernden Nachfrage nur schwerlich genügen können.
Es gilt also bei allen Bewertungen, vor allem im teilräumlichen Bezug, besondere Umsicht walten zu lassen. Eine Auswertung nach sozial- räumlich-situativen Clustern (z.B. Schülern nach Schultyp und Siedlungsstruktur) und die Zuordnung der einzelnen Teilräume zu diesen Clustern sowie deren nachträgliche interfachliche Beurteilung hat eigentlich nie zu drastischen Fehlbeurteilungen geführt.
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